Neue Klasse 7

Das Verfahren zur Anmeldung in die Jahrgangsstufe 7 im gymnasialen
Bildungsgang ist an allen staatlichen Schulen Rostocks durch das Staatliche Schulamt Rostock und die Trägerin, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vereinheitlicht. Der Anmeldezeitraum für die neue 7. Klasse ist immer im Februar eines Jahres, Ihr Kind ist dann in der 6. Klasse.

Die Abgabe des Anmeldebogens erfolgt durch Sie, als Eltern/Sorgeberechtigte, an der Erstwunsch-Schule, nicht an der derzeitig besuchten Schule.
WICHTIG: Die Unterlagen nur an beim Erstwunsch einreichen. KEINE Mehrfachanmeldungen vornehmen.

Ein Zweitwunsch ist zwingend anzugeben, falls eine Aufnahme am Erstwunsch möglich ist und eine Umlenkung erfolgen muss.

Das Anmeldeverfahren zum Übergang in die neue Klasse 7 zum Schuljahr 2025/26 beginnt im Februar 2025.

Die Abgabe der Unterlagen an der Erstwunschschule bedeutet nicht, dass der Schüler/die Schülerin auch aufgenommen wird. Die Anmeldungen werden an das Staatliche Schulamt Rostock (nicht Schulverwaltungsamt der Stadt Rostock) übermittelt, welches nunmehr die Kapazitätsverteilung aller Rostocker Schulen überprüft.

Aufnahmebestätigungen an die Eltern/Sorgeberechtigten erfolgen erst nach Freigabe durch das Staatliche Schulamt Rostock (nicht Schulverwaltungsamt der Stadt Rostock) ca. Mitte/Ende Mai 2024.
Zum weiteren Verfahren werden telefonisch keine Angaben gemacht.

Bitte reichen Sie Ihre Fragen per Mail an gy-reutershagen@rostock.de ein.

Zur Anmeldung Ihres Kindes sind bitte folgende Unterlagen einzureichen: Anmeldebogen (mit Unterschriften ALLER Sorgeberechtigten)

  • bei alleinigem Sorgerecht bitten wir um einen Nachweis durch
    die Negativbescheinigung 

  • eine Vollmacht, wenn Schülerinnen und Schüler nicht durch die Sorgeberechtigten etc. angemeldet wird oder der zweite Sorgeberechtigte aus Gründen nicht unterschreiben kann, aber mit Anmeldung einverstanden ist

  • unterschriebene Kopie des Halbjahreszeugnisses (beide Seiten des Zeugnisses) Klasse 6 des laufenden Schuljahres 2023/24 mit Schullaufbahnempfehlung 

  • Vorlage Personalausweis der Eltern/Sorgeberechtigten (nur bei Präsenz)

  • Masernschutz, wenn noch nicht bei aktueller Schule erfolgt

  • Mitschülerwunsch? – gerne als kleine Info der Anmeldung beilegen


Wir bitten bei der Anmeldung auf die örtliche Zuständigkeit einer Schule zu achten. 
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich der Schüler/die Schülerin seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Lesen Sie auch dazu die Information dazu von unserem Schulträger –>> Rostock – Örtlich zuständige Schulen – bitte anklicken zum Weiterlesen


Das Vorgehen gilt NICHT für die Schülerinnen und Schüler in unseren Hochbegabtenklassen.


Das Vorgehen gilt NICHT bei einem Wechsel bei Umzug nach Rostock. Schreiben Sie dazu unsere Schule per Mail an. (Kontakt)